Die Weiterbildungszeit ist ein Fördermodell in Österreich, das die frühere Bildungskarenz ersetzt, seit dem 8. Juni 2026 gelten hierfür neue Regeln. ArbeitnehmerInnen können sich damit vorübergehend von ihrem Job freistellen lassen, um sich intensiver weiterzubilden.
Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, allerdings wird in der Regel kein reguläres Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt. Stattdessen kann – bei Erfüllung der Voraussetzungen – eine Weiterbildungsbeihilfe über das Arbeitsmarktservice (AMS) gewährt werden.
Mit dieser Reform setzt das Arbeitsmarktservice (AMS) verstärkt auf arbeitsmarktrelevante Qualifikationen und führt ein neues, einkommensabhängiges Fördermodell ein. Besonders für Personen mit geringerem Einkommen wird der Einstieg in die Weiterbildung dadurch finanziell attraktiver. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht jedoch weiterhin nicht.
Kurzinfo Weiterbildungszeit (früher Bildungskarenz)
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Beschäftigungsdauer: Um die Weiterbildungszeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zuvor mindestens 12 Monate durchgehend vollversicherungspflichtig beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
- Akademische Vorbildung: Für Personen, die bereits ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen haben, gilt eine verschärfte Regelung: Sie müssen eine mindestens 4-jährige versicherungspflichtige Berufstätigkeit nach dem vorherigen Abschluss nachweisen.
- Abstand zur Elternkarenz: Ein direkter Wechsel von der Elternkarenz in die Weiterbildungszeit ist nicht mehr möglich. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 26 Wochen einzuhalten, in denen eine aktive Beschäftigung vorlag und kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld bezogen wurde.
- Zustimmung des Arbeitgebers: Die Weiterbildungszeit muss vorab schriftlich mit dem Betrieb vereinbart werden.
Welche Anforderungen gelten für Kurse und Studien?
- Mindestausmaß bei Kursen: Die Ausbildung muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Für Personen mit nachgewiesenen Betreuungspflichten (für Kinder unter 7 Jahren) reduziert sich das Ausmaß auf 16 Wochenstunden.
- Anforderungen bei einem Studium: Wer während der Weiterbildungszeit studiert, muss pro Semester einen Erfolg von mindestens 20 ECTS-Punkten erbringen (16 ECTS bei Betreuungspflichten).
- Dauer: Die genaue Dauer wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber festgelegt.
Während der Weiterbildungszeit bleibt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen. Statt eines regulären Gehalts kann – bei Bewilligung durch das AMS – eine Weiterbildungsbeihilfe zur finanziellen Unterstützung während der Weiterbildung gewährt werden. Auf diese Förderung besteht jedoch kein automatischer Rechtsanspruch.
Höhe der Weiterbildungsbeihilfe (Werte der Tabelle für 2026):
Die Höhe orientiert sich an einem Stufenmodell mit Mindestbetrag, dieser beträgt im Jahr 2026 mindestens etwa EUR 41,49 pro Tag (ca. 1.245 € pro Monat). Ab einem Bruttogehalt von EUR 3.465 greift zudem eine Besonderheit: Der Arbeitgeber muss gesetzlich 15 % der Beihilfe zuschießen, dafür entfällt für den Arbeitnehmer die ansonsten verpflichtende AMS-Bildungsberatung.
| Einkommensstufe | Bisheriges Bruttogehalt | AMS-Tagsatz | Arbeitgeber-Zuschuss (15 %) | Gesamtbeihilfe / Tag |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | € 551,11 bis € 1.571,31 | € 41,49 | — | € 41,49 |
| Stufe 2 | € 1.571,32 bis € 2.053,99 | € 43,09 | — | € 43,09 |
| Stufe 3 | € 2.054,00 bis € 2.567,49 | € 44,61 | — | € 44,61 |
| Stufe 4 | € 2.567,50 bis € 3.080,99 | € 47,28 | — | € 47,28 |
| Stufe 5 | € 3.081,00 bis € 3.464,99 | € 54,18 | — | € 54,18 |
| Stufe 6 | € 3.465,00 bis € 3.594,49 | € 46,06 | € 8,12 | € 54,18 |
| Stufe 7 | € 3.594,50 bis € 4.107,99 | € 51,53 | € 9,09 | € 60,62 |
| Stufe 8 | € 4.108,00 bis € 4.621,49 | € 56,71 | € 10,00 | € 66,71 |
| Stufe 9 (Max) | ab € 4.621,50 | € 59,31 | € 10,46 | € 69,77 |
Hinweis: Liegt Ihr bisheriges Einkommen über der Höchstgrenze von Stufe 9, bleibt der tägliche Maximalbetrag bei EUR 69,77. Bei der Weiterbildungsteilzeit wird dieser Tagsatz exakt aliquot (prozentual) anhand deiner vereinbarten Arbeitszeitreduktion berechnet.
Zuverdienst während der Weiterbildungszeit
Während der vollen Weiterbildungszeit dürfen Sie weiterhin geringfügig dazuverdienen (bis zu EUR 551,10 im Monat).
Allerdings gibt es auch hier eine neue Verschärfung: Dieses geringfügige Dienstverhältnis muss bei einem anderen Arbeitgeber bereits seit mindestens 26 Wochen vor Beginn der Weiterbildungszeit bestanden haben.
Vorteile Weiterbildungszeit
für Arbeitnehmer
Vorteile Weiterbildungszeit
für Arbeitgeber
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